Nr. 22: Dachbeschichtung

Im Laufe der Jahre hatten unsere Reihenhausdächer sehr unter der Witterung gelitten. Die Gebäude waren mit der sogenannten „Berliner Welle“ eingedeckt worden, asbesthaltigen gewellten Platten. Als die Häuser errichtet wurden, wusste man offensichtlich noch nicht, dass dieser Baustoff sehr schwere Gesundheitsschäden verursachen kann. Als man es Jahre später schließlich wusste, wurden in Hamburg etliche hohe Gebäude abgerissen. Die Sanierung wäre teurer als ein Neubau gewesen. Unter der Berliner Welle unserer Reihenhäuser befand sich üblicherweise keine Isolierschicht, abgese-hen von den Teilen der Dachgeschosse, die zu Wohnräumen ausgebaut worden waren. 

Um zu verhindern, dass sich von der Berliner Welle die gefährlichen Asbestfasern lösen und eingeatmet werden konnten, gab es die Möglichkeit, die Dächer mit einer speziellen Dichtungsmasse zu beschichten, die Fasern also praktisch einzuschließen. 

Ein Dachdeckermeister hatte drei Nachbarn dieses Vorgehen so überzeugend empfohlen, dass wir uns nach reiflicher Überlegung anschlossen. 

Im Mai 2002 erteilten wir den Auftrag. Wie sich bald zeigte, war das ein schwerer Fehler, denn es folgte jahrelanger großer Ärger mit dem Dachdeckermeister. Er verursachte gewaltigen Pfusch, den er nicht eingestehen wollte. So folgte eine langwierige juristische Auseinandersetzung. 

Abweichend vom Kostenvoranschlag säuberte der Dachdeckermeister das Dach nicht gründlich mit dem Hochdruck-reiniger, sondern nur ein wenig mit dem Besen. Das Dach wurde also nicht von Tannennadeln, Moos und Dreck befreit. Das alles wurde gleich mit beschichtet, und das geschah bei wolkenverhangenem Himmel. Regen war angekündigt worden. Das schreckte den Handwerker nicht ab. Kurz nach dem Beschichten setzte der geweissagte heftige Regen ein. Die Beschichtung hatte keine Chance, gründlich durchzutrocknen. 

So kam es, wie es kommen musste: Nach wenigen Wochen lösten sich viele Teile der Beschichtung und segelten auf die Terrasse.

Dieses abgelöste Stück war 16 mal 10 cm groß! Es ähnelte einem Gespenst, und tatsächlich hatten wir nachts Albträume.

Ende September 2002 meldeten wir dem Handwerker die Schäden und setzten ihn unter Verzug. Er konnte die Schäden nicht beheben, so dass wir fast ein Jahr später eine Rechtsanwältin einschalteten. 

Es folgte ein langer Schriftwechsel, der einen halben Aktenordner füllte. Der gegnerische Anwalt versuchte mit allen Tricks, eine Schuld seines Mandanten zu vertuschen und damit Regressansprüche zu verhindern.

 Mehrere Reparaturversuche waren wegen der Unfähigkeit des Dachdeckermeisters vergeblich. Ihm musste verboten werden, unsere Dächer noch einmal zu betreten, weil durch sein Herumpfuschen die Dächer immer weiter beschädigt wurden. 

Schließlich wurde ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet. Dem Gutachten des Sachverständigen, der sich viel zu viel Zeit ließ, wurde mit absurden Argumenten widersprochen.

Erst kurz vor dem drohenden Gerichtsprozess, den die Gegenseite zweifellos verloren hätte, lenkte sie ein und stimmte einer außergerichtlichen Einigung zu. Wir erhielten im Juli 2010 unser Geld zurück. Nach fast 8 Jahren war der Streit beigelegt worden. 

Die zynisch klingende Erkenntnis, dass der jahrelange Rechtsstreit mit dazu beitrug, mehreren Juristen den Arbeitsplatz und ein regelmäßiges Einkommen zu sichern, tröstete uns etwas über die viel zu lange Dauer hinweg. 

Die bittere Erkenntnis war, dass der gegnerische Rechtsanwalt nicht davor zurückschreckte, haarsträubende und absurde Argumente zu verwenden. Wir gewannen den Eindruck, dass ihm das Geld wichtiger als die Wahrheit und die Gerechtigkeit war. Er hätte sich deswegen eigentlich schämen müssen. 

Beispiel für ein solche absurde Argumentation: 

Aus einem Schreiben des gegnerischen Anwalts [ Antragsgegner: Dachdeckerfirma ]

„Der Antragsgegner vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei nicht um Mängel, sondern um Schäden handelt, die nicht seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Er meinte, dass vielmehr nutzungsbedingte Umstände die Schäden verursacht haben könnten. Nutzungsbedingte Umstände sind hiernach die Raumnutzung unterhalb des Daches. Diese Betrachtungsweise geht in den bauphysikalischen Bereich hinein. Es könnten sich von innen nach außen Druckver-hältnisse aufgebaut haben, die nach Durchtritt durch die Dachplatte die Beschichtung aufwölben.“ 

Hätte die auflagenstärkste deutsche Boulevardzeitung, die angeblich die Leser bildet, davon erfahren, dann hätte sie vielleicht diese Aufmachung veröffentlicht:

 

 

 

Der karikierte „Entsorger“ auf der vorhergehenden Seite liest gerade einen solchen Artikel. 

Zum Verständnis: Nur die halbe Dachgeschossfläche war ausgebaut (Gästezimmer und Duschbad). Unsere Dächer waren so aufgebaut: 

Diesen Dachaufbau beschrieb übrigens das von uns beauftragte Rechtsanwaltsbüro dem Amtsgericht so: „ Dennoch soll darauf hingewiesen werden, dass der Antragssteller ein lediglich von ihm genutztes und über eine ausreichende Durch-lüftung verfügendes Badezimmer unterhalb das Dachs hat. Dieses wird von den Wellasbestplatten getrennt durch Glas-wolle und einen Holzverschlag im Rehgips (sic!).  

Diesen herrlichen „Geistesblitz“ kommentierte ich folgendermaßen:

1) Mein Haus ist kein Biohaus. Ein solches rehfreundliches Biohaus, möglicherweise auch mit „Rehgips“ ausgestattet, steht in der Nähe des Friedhofs Öjendorf und hat ein mit Gras bewachsenes Dach. Es kann sein, dass dort schon mal ein Reh aus dem benachbarten Öjendorfer Park vorbeischaut, um auf dem Dach zu äsen.

2) Auf meinem Dach ist das nicht möglich. Wie sollte ein Reh hinaufgelangen? Es könnte höchstens sein, dass mein Dach vom Weihnachtsmann mit seinem Rentierschlitten zur Zwischenlandung benutzt wird. Aber warum? Dort wächst doch kein Gras! 

Eigentlich hätte ich meiner Anwältin diesen Kommentar schicken müssen, aber ich verzichtete darauf, um sie nicht zu vergrellen. 

Wie bereits angemerkt, wurde der lange Rechtsstreit 2010 beendet. 

Noch im selben Jahr wurde auf unserem Dach ein heißer Tango getanzt. Diesen Tanz beschreibe ich ausführlich in der nun folgenden Beobachtung Nr. 23: Tango

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